In der Bundesrepublik Deutschland werden genehmigungspflichtige Bauvorhaben in bautechnischer Hinsicht nach dem sogenannten "Vier-Augen-Prinzip" durch einen unabhängigen Prüfingenieur bzw. Prüfsachverständigen geprüft.

Die Prüfung dient in erster Linie der Gefahrenabwehr. Es muss also gewährleistet sein, dass durch die Baumaßnahme die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.

Weiterhin soll durch die Prüfung ein schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen (z.B. Wärmeschutz) erreicht werden.

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